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Die offiziellen Deutschen Airplay-Charts

Nielsen Music Control ist seit März 2008 offizieller Partner des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) und wurde zur Erstellung der Offiziellen Deutschen Airplay-Charts ausgewählt.

Mitglieder des BVMI erhalten somit kostenfrei Zugriff auf die Top-200-Airplay-Charts, die Formatcharts (Jugend- Conservative- und Mainstram-Airplay-Charts) sowie die täglichen Trendcharts.

Die Erstellung der „Offiziellen Deutschen Airplay-Charts des Bundesverbandes Musikindustrie von Nielsen Music Control“ erfolgt nach den derzeit gültigen Regelungen für die Airplay-Charts analog der Systembeschreibung der offiziellen deutschen Charts. Damit ein Song für die Offiziellen Deutschen Airplay-Charts gewertet werden kann, muss dieser bei Nielsen Music Control angemeldet werden. Die Anmeldung ist für alle Labels kostenlos und erfolg zunächst über eine schriftliche Anmeldung per Fax oder Mail, mit Angabe über Werktitel, Interpret und dem gewünschten Beginn der Airplay-Überwachung. Zusätzlich muss Nielsen Music Control eine Tonaufnahme des angemeldeten Titels vorliegen. Einzelheiten zur Anmeldung von Titeln erfahren Sie weiter unten.

Anmeldeverfahren für die Airplay-Charts

Musik(single)titel, die für die  Airplay-Charts zählen sollen, müssen bei Nielsen Music Control angemeldet werden. Zur Meldung sind folgende Schritte erforderlich:

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann per Fax oder E-Mail erfolgen. Folgende Informationen müssen enthalten sein:

a) Werktitel
b) Interpret
c) gewünschten Beginn der Airplayüberwachung.


2. Vorlegen einer (Muster-) Tonaufnahme

Voraussetzung für eine Überwachung ist, dass Nielsen Music Control spätestens am Donnerstag 14:00 Uhr vor Beginn der Überwachung die Tonaufnahme des angemeldeten Titels vorliegt.


2.1 Übermittlung der Muster:

  • Physische CD:

    Postalisch schicken an:

    Nielsen Music Control
    Augustaplatz 2
    D-76530  Baden-Baden (s.u.)

  • MP3-File mit folgende Spezifikation
    • 44.1kHz
    • 16bit/stereo
    • 192 kbps


2.2 MPN

Sollte die Tonaufnahme bereits im Music Promotion Network (MPN) der PhonoNet GmbH verfügbar sein, so kann auch dieses genutzt werden. Sobald ein Titel im MPN für Nielsen Music Control freigeschaltet ist, gilt der Titel als vorgelegt und fließt in die Airplayüberwachung mit ein.


2.3 Virtual Encoding

Nielsen Music Control entwickelt gegenwärtig eine Web-Applikation, mit deren Hilfe Titel in Zukunft auch direkt bei Nielsen Music Control angemeldet werden können. Sobald dieses Instrument vorliegt, werden die Mitglieder des Bundesverbands Musikindustrie informiert.

3. Worauf ist zu achten?

  1. Repertoireeigentümer haben selbst Sorge dafür zu tragen, dass ihre Titel bei Nielsen Music Control angemeldet werden. Die Überwachung kann sofort nach Eintreffen der Tonaufnahme oder dem Verweis auf das Vorliegen im Music Promotion Network beginnen.
  2. Einsätze, die aufgrund einer fehlenden (Single)Tonaufnahme nicht erfasst werden konnten, können bei Nielsen Music Control nicht nachgemeldet werden.


Kontakt:

Nielsen Music Control

Dirk Hartmann
Augustaplatz 2
D-76530  Baden-Baden

Tel.: +49 (7221) 969 70203

d.hartmann(at)nielsenmusiccontrol.com
www.nielsenmusiccontrol.com

 

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