Die Systembeschreibung der offiziellen deutschen Charts (Version 3.2) beschreibt das System im Detail. Chart-Kategorien - TOP-100-Longplay- und TOP-30-Compilation-Charts
- TOP-100-Single-Charts
- TOP-20-Klassik-Charts
- TOP-20-Schlager-Longplay-Charts
- TOP-30-Jazz-Charts
- TOP-20-Musik-DVD-Charts
- TOP-10-Comedy-Charts
- TOP-20-Newcomer-Charts
Die Datenermittlung erfolgt durch media control im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. - seit 1997 vollständig auf elektronischer Basis. Via PHONONET werden Verkaufszahlen aus computergestützten Kassensystemen in fast 2.500 Handelsgeschäften ermittelt.
Erfasst werden hierbei sämtliche Verkäufe an Endkonsumenten, die Artikelnummern, die Anzahl verkaufter Tonträger pro Kassenbon, Verkaufspreise, das Verkaufsdatum und die genaue Tageszeit des Kaufs. Die Kassensysteme der Geschäfte sind mit PHONONET verbunden. PHONONET ist als Tochtergesellschaft der Bundesverbandes Musikindustrie e. V. eine Dienstleistungsgesellschaft, die den Datenaustausch zwischen Tonträgerherstellern und dem Tonträgerhandel organisiert.
Von PhonoNet werden die erfassten Verkaufszahlen an media control weitergeleitet. Aus Gründen des Datenschutzes werden sämtliche Meldungen auf ihrem Weg über PHONONET verschlüsselt. Die Datenübertragung von Download-Verkäufen läuft hingegen direkt von den Shops an media control. Um auch hier größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden diese Meldungen ebenfalls verschlüsselt. Die Schlüssel sind nur den Shops, den Paymentanbietern und media control bekannt. Zu Beginn der Datenverarbeitung zur Ermittlung der Charts übernimmt das Computersystem von media control die täglichen Verkaufsdaten (Verkaufsmengen, Verkaufspreise) der meldenden Händler. Die Verkaufsmenge wird pro Titel und Transaktion mit dem Verkaufspreis zum Verkaufswert multipliziert. Daraus werden die Wochenverkäufe addiert.
Zunächst werden die Verkaufswerte um nicht qualifizierte Verkäufe bereinigt und additionsfähige Verkaufswerte pro Titel gemäß den Additionsregeln zusammengezogen. Danach werden die Verkaufswerte zu den jeweiligen Händlergruppierungen addiert. Anschließend werden die Verkaufswerte titelweise über alle Händlergruppierungen addiert.
Die Verkaufswerte der Verkäufe einer Woche werden dann pro Titel zusammengezählt und es wird für alle Titel der Promille-Anteil am Gesamtergebnis berechnet. Dieser Promille-Anteil ist das Kriterium für die Rangfolge der Titel in den Verkaufscharts. Gegenwärtig nehmen fast 2.500 Tonträgerhändler an der Ermittlung der offiziellen deutschen Charts teil. Hierunter sind seit dem Jahr 2001 auch die maßgeblichen Online-Händler und seit September 2004 die maßgeblichen Download-Shops. Aus statistischen Gründen werden die eingehenden Daten gewichtet.
Jedes Geschäft wird einer Händlergruppe zugeordnet, die durch die Art und Struktur der ihr zugeordneten Händler charakterisiert wird. Damit die Charts repräsentativ sind, muss jede Woche bei jedem Händler eine bestimmte Sollzahl von Meldungen vorliegen.
Diejenigen Geschäfte, deren Meldungen schließlich zur Ermittlung der wöchentlichen Charts herangezogen werden, ermittelt media control per Zufallsgenerator. Sie sind außer media control keinem Dritten bekannt, um so die Manipulationsgefahr zu minimieren. Qualifiziert sind alle technischen Formate (DVD, SACD, CD, MC, LP, MD, Downloads). Auch (Musik-)Videos qualifizieren sich für die Charts, solange ihr Musikinhalt 50% der Gesamtspielzeit ausmacht. - Longplay-Charts: Longplay-Alben können sich entweder für die TOP-100-Longplay-Charts oder die TOP-30-Compilation-Charts qualifizieren. Die Compilation-Charts führen Alben mit Titeln von 3 und mehr Künstlern, es sei denn, das Album kann als Projekt charakterisiert werden. In diesem Fall zählt es für die Artist-Charts
- Single-Charts: Qualifiziert sind Maxi-Singles, die nicht mehr als fünf Tracks haben dürfen und 23 Minuten Spielzeit nicht überschreiten dürfen. Dabei werden Remixe bei der Ermittlung der Trackanzahl und der Spieldauer nicht berücksichtigt. Ebenfalls für die Single-Charts qualifizieren sich Download-Tracks und Download-Single-Bundles. Seit dem 13. Juli 2007 zählen auch solche Downloads für die Single-Charts, die (noch) kein physisches Äquivalent haben.
- Repertoire-Charts: Eine Platzierung in den Klassik-, Jazz- oder Schlager-Charts ist völlig unabhängig von einer Platzierung in den TOP-100-Charts. Ein Titel kann sich also sowohl in den Top-100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenen Repertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PhonoNet. Die Ermittlung der Schlager-, Jazz-, Newcomer-, Comedy- und Klassik-Charts gleicht grundsätzlich der Ermittlung der TOP-100-Charts.
- Download-Charts: Wie die Repertoire-Charts sind auch die Download-Charts „Davon-Charts“ von den „regulären“ TOP-100-Charts, d.h. ein Produkt kann in beiden Charts auftauchen. Da „Downloads“ ein Format-Merkmal ist, können Downloads natürlich auch in den Repertoire-Charts für Schlager, Jazz und Klassik und prinzipiell auch in den Musikvideo-Charts platziert sein. Erfasst werden nur Commercial Downloads. Nicht einbezogen werden alle Formen von Streamings (Audio und Video), auch wenn dies entgeltlich erfolgt. „Wunsch-Compilations“ und ähnliche Angebote zählen nicht für die Download-Charts. Die Download-Charts werden von media control eigenständig erhoben.
media control führt elektronische und manuelle Kontrollen durch, um die Richtigkeit der Charts sicherzustellen. Hierzu gehören: - Bon-Kontrolle: Kriterien sind z.B. die Häufung von Verkäufen pro Titel und Tageszeit oder pro Titel auf einem Kassenbon. Ungewöhnlich erscheinende Meldungen werden überprüft und im Zweifel aus der Stichprobe genommen.
- Händler-Kontrolle: Jedes Handelsgeschäft wird durch eine Region und sein durchschnittliches Verkaufsvolumen charakterisiert. Übersteigen seine Meldungen das durchschnittliche Verkaufsvolumen vergleichbarer Geschäfte um ein vertretbares Maß, erfolgt eine Überprüfung und ggf. die Streichung aus der Stichprobe.
- Titel-Kontrolle: media control ermittelt die durchschnittlichen Verkäufe pro Titel bei allen Händlern und Download-Shops in jeder Händlergruppe. Meldungen, die über eine Toleranzgrenze hinaus vom Mittelwert abweichen, werden überprüft und ggf. gestrichen. Dabei durchlaufen die Meldungen mehrere Prüfprotokolle bei media control.
Der Bundesverband Musikindustrie e.V. hat media control mit der Wahrnehumg der Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechte beauftragt. Interessenten wenden sich bitte an: 
media control GmbH & Co. KG Augustaplatz 8 76530 Baden Baden Telefon: 07221 – 366-02 Fax: 07221 – 366-299 E-Mail: info(at)media-control.de www.media-control.de
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