Der ISRC ist eine zwölfstellige, internationale, digitale Kennung für Titel/Tracks auf Ton- und Bildaufnahmen, die die eindeutige Zuordnung eines Titels/Tracks zu einer Firma ermöglichen. Der ISRC wird im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt und ist somit unmittelbar mit dem Track verbunden.
Ein ISRC setzt sich aus vier Komponenten zusammen: dem Länderschlüssel, dem Erstinhaberschlüssel, dem Jahresschlüssel und dem Aufnahmeschlüssel (vgl. "Beispiel für einen ISRC").
Durch permanente Wiederholung des ISRCs im Datenstrom kann die Nutzung einer digitalen Aufnahme jederzeit identifiziert, nachvollzogen und zweifelsfrei einer Firma bzw. einem einzelnen Track einer Firma zugeordnet werden. Länderschlüssel | | Erstinhaberschlüssel | | Jahresschlüssel | | Aufnahmeschlüssel | DE | - | P55 | - | 10 | - | 00001 |
Jede Firma, die den ISRC einsetzen will, benötigt zunächst den sogenannten Erstinhaberschlüssel, der vom Bundesverband Musikindustrie e. V. vergeben wird (s. zweite Komponente unter "Beispiel für einen ISRC").
Anleitung: In fünf Schritten zum ISRC
ISRC-Antrag
Der Erstinhaberschlüssel wird einer Firma zugeordnet und kann von der Firma für beliebig viele Produktionen verwendet werden. Nach Vergabe des Erstinhaberschlüssels kann jede Firma die Erstellung der ISRCs für ihre Titel leicht selbst vornehmen. Dabei bekommt jeder Track einen eigenen ISRC.
Der Länderschlüssel gibt den Sitz der Firma an, der Erstinhaberschlüssel wird vom Bundesverband Musikindustrie einer Firma zugeteilt und der Jahresschlüssel gibt das Aufnahmejahr an.
Der Aufnahmeschlüssel eines ISRCs, das sind die letzten fünf Stellen des Codes, wird für jeden einzelnen Track von der Firma vergeben. Durch diesen Aufnahmeschlüssel unterscheiden sich die Tracks einer Produktion: Es kann folglich keine identischen ISRCs geben.
Der Aufnahmeschlüssel wird nach einem eigenen, firmeninternen Ordnungssystem vergeben. Die fünf Stellen können durch eine Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben belegt werden und dienen der eindeutigen Identifizierung eines Tracks. Für die Vergabe des Erstinhaberschlüssels muss ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 250 Euro inkl. Mehrwertsteuer geleistet werden. Dafür prüft der Bundesverband Musikindustrie, ob der Name des Labels bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) noch frei ist, übernimmt die Registrierung des Schlüssels in der ISRC-Datenbank und bietet Unterstützung bei allen Fragen der weiteren Verwendung des ISRCs an.
Für die Verwendung des ISRCs auf den jeweiligen Tonträgern fallen keine weiteren Gebühren an.
Sie erhalten den ISRC-Erstinhaberschlüssel umgehend nach Prüfung ihres Antrages und Eingang des Verwaltungskostenbeitrages auf unserem Konto. Der ISRC wird während des Premastering-Prozesses auf dem Master codiert. Jede gängige Mastering-Software bietet in der Regel Funktionen an, um den ISRC in den Subcode einzubauen. - Der ISRC ist der Schlüssel zur schnellen und automatisierten Erfassung, zum Inkasso und zur Vergütung von Lizenzgebühren, vor allem international!
- Der ISRC ist heute das zentrale Identifikationskriterium in Datenbanken von Tonträgerherstellern, Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Rundfunkarchiven!
- Der ISRC ist internationaler Standard für die Nummerierung von Ton- und Bildtonaufnahmen
(ISO 3901)! - Der ISRC erleichtert die Piraterieverfolgung!
|
|