Kamen zu Zeiten der Langspielplatte auf zwei verkaufte LPs eine Kopie, waren es im Jahr 2007 pro verkaufter CD bereits drei Kopien. Waren im Zeitalter von LP und Musikkassette die Kopien noch hörbar schlechter als das Original, sind durch die Digitalisierung Kopien heute vom Original nicht mehr zu unterscheiden.
Vor diesem Hintergrund sind seit einigen Jahren CDs mit Kopierschutz auf dem Markt zu finden, auch wenn die Masse der CDs nach wie vor ohne Kopierschutz verkauft wird. Für kopiergeschützte Musik gelten die Ausnahmeregelungen der Privatkopie nicht. Nach dem geltenden Urheberrecht ist es auch für den privaten Gebrauch verboten, kopiergeschützte Musik zu vervielfältigen.
Für Musik, die nicht mehr auf physischen Tonträgern (CDs, DVDs, etc.) vorliegt, wie z.B. Downloads, wurde das „Digitale Rechte Management“ (DRM) entwickelt. Es ermöglicht dem Käufer eine vorher festgelegte Zahl von Kopien und Nutzungsformen.
Das Urheberrecht (§ 95d UrhG) sieht für kopiergeschützte Tonträger eine Kennzeichnungspflicht vor. Kopiergeschützte CDs sind durch einen deutlichen Hinweis oder die nachstehenden Logos erkennbar.