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Lizenzierung von Musik

Wer Musik legal erwirbt, kann diese für seine privaten Zwecke nahezu uneingeschränkt nutzen. So ist z.B. die Verwendung von Musik auf einer Privatparty zulässig. Sobald Musik aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder mit dem Einsatz von Musik Geld verdient wird, muss in der Regel die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt werden und es fallen Lizenzgebühren an. Wird beispielsweise für eine Party Eintritt genommen, werden Lizenzgebühren fällig. Auch ist es nicht erlaubt, ohne Erlaubnis die eigenen Lieblingssongs auf der eigenen Homepage zum Hören oder zum Download anzubieten. Der Gesetzgeber spricht hier von öffentlicher Zugänglichmachung.

Urheber- und Leistungsschutzrechte

Grundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Formen von Musikrechten unterscheiden: Komponisten und Textdichter verfügen über die so genannten Urheberrechte, die meist von der GEMA wahrgenommen werden. Künstler und Labels haben demgegenüber sogenannte Leistungsschutzrechte. Je nach Art der Nutzung werden diese von den Labels individuell oder über die GVL (Gesellschaft zu Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommen.

Lizenzen erwerben

Wer sich unsicher ist, ob für eine bestimmte Nutzung von Musik die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt werden muss oder Lizenzgebühren zu entrichten sind, sollte sich in jedem Fall an die GEMA, die GVL oder das Label wenden, auf dem ein Song oder ein Album erschienen ist.

Kontakte:

GEMA-Generaldirektion
Rosenheimer Str. 11
81667 München

Tel.: +49 (89) 48 003-00
Fax: +49 (89) 48 003-969

E-Mail: gema(at)gema.de
Internet: www.gema.de



GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
Podbielskiallee 64
14195 BERLIN

Telefon +49 (30) 48 483-600
Telefax +49 (30) 48 483-700

E-Mail: gvl(at)gvl.de
Internet: www.gvl.de

Dr. Florian Drücke
Leiter Recht & Politik
 
Telefon: 
030 59 00 38-14

druecke(at)musikindustrie.de