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Lizenzierung von MusikWer Musik legal erwirbt, kann diese für seine privaten Zwecke nahezu uneingeschränkt nutzen. So ist z.B. die Verwendung von Musik auf einer Privatparty zulässig. Sobald Musik aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder mit dem Einsatz von Musik Geld verdient wird, muss in der Regel die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt werden und es fallen Lizenzgebühren an. Wird beispielsweise für eine Party Eintritt genommen, werden Lizenzgebühren fällig. Auch ist es nicht erlaubt, ohne Erlaubnis die eigenen Lieblingssongs auf der eigenen Homepage zum Hören oder zum Download anzubieten. Der Gesetzgeber spricht hier von öffentlicher Zugänglichmachung. Urheber- und LeistungsschutzrechteGrundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Formen von Musikrechten unterscheiden: Komponisten und Textdichter verfügen über die so genannten Urheberrechte, die meist von der GEMA wahrgenommen werden. Künstler und Labels haben demgegenüber sogenannte Leistungsschutzrechte. Je nach Art der Nutzung werden diese von den Labels individuell oder über die GVL (Gesellschaft zu Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommen. Lizenzen erwerbenWer sich unsicher ist, ob für eine bestimmte Nutzung von Musik die Erlaubnis der Rechteinhaber eingeholt werden muss oder Lizenzgebühren zu entrichten sind, sollte sich in jedem Fall an die GEMA, die GVL oder das Label wenden, auf dem ein Song oder ein Album erschienen ist. Kontakte:GEMA-Generaldirektion |
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