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13.08.2012
BGH-Urteil „Alles kann besser werden“: BVMI begrüßt erweiterten Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im InternetSeit September 2008 können Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches – nach Einleitung eines Gestattungsverfahrens – über die ermittelte IP-Adresse eines Anschlussinhabers dessen Namen und seine Anschrift bei den entsprechenden Internet-Service-Providern erfragen. Eines der Kriterien des entsprechenden Gesetzes ist das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“, das einige Gerichte bislang auch auf die Handlung des Rechtsverletzers bezogen haben. Das gewerbliche Ausmaß war nach Ansicht vieler Richter beispielsweise erst dann erfüllt, wenn es sich um aktuelle und Top 100 Titel handelte. Mit dem aktuellen Urteil zum Upload eines Songs aus dem Album „Alles kann besser werden“ hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt, dass sich das Kriterium des gewerblichen Ausmaßes nicht auf die rechtsverletzende Handlung bezieht und damit eine Eingrenzung auf lediglich aktuelles und sehr erfolgreiches Repertoire im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung so nicht zulässig ist. |
![]() Andreas Leisdon |