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23.09.2010
NEWS KSK – Weiterhin auf verträglichen NiveauDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Höhe des Abgabesatzes für die Künstlersozialabgabe 2011 in Kürze festlegen. Der Abgabesatz für das kommende Jahr beträgt 3,9%. Das wurde am 9.September 2010 durch Verordnung des BMAS festgesetzt. Der BVMI weist erneut darauf hin, dass Tonträgerhersteller abgabepflichtige Unternehmen sind; Tonträgerhersteller sind ausdrücklich per Gesetz abgabepflichtig. Sollten Tonträgerhersteller nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet sein, empfiehlt der BVMI dringend eine Anmeldung. Die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Meldepflicht nicht nachgekommen werden, kann die Künstlersozialkasse Sanktionen (z.B. Bußgelder) auferlegen. |
![]() René Houareau ![]() Zum Artikel |