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23.09.2010

NEWS KSK – Weiterhin auf verträglichen Niveau


KSK - Weiterhin auf verträglichem Niveau

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Höhe des Abgabesatzes für die Künstlersozialabgabe 2011 in Kürze festlegen. Der Abgabesatz für das kommende Jahr beträgt 3,9%. Das wurde am 9.September 2010 durch Verordnung des BMAS festgesetzt.

Der BVMI weist erneut darauf hin, dass Tonträgerhersteller abgabepflichtige Unternehmen sind; Tonträgerhersteller sind ausdrücklich per Gesetz abgabepflichtig. Sollten Tonträgerhersteller nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet sein, empfiehlt der BVMI dringend eine Anmeldung. Die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Meldepflicht nicht nachgekommen werden, kann die Künstlersozialkasse Sanktionen (z.B. Bußgelder) auferlegen.

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René Houareau
Leiter Recht / General Counsel
 
Telefon: 
030 59 00 38-15

houareau(at)musikindustrie.de

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