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Regelwerk zur Sicherstellung korrekter Chart-Ermittlung

§ 1 Zweck und Adressaten des Regelwerks

(1) Dieses Regelwerk soll Funktionsfähigkeit und Aussagekraft der Charts gewährleisten und
schützen. Zu diesem Zweck legt es fest, unter welchen Voraussetzungen ein Charts-
Ergebnis als nicht ausschließlich durch Marktentwicklungen beeinflusst zu bewerten ist. Es
regelt gleichzeitig, welche Maßnahmen und Sanktionen zur Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Aussagekraft der Charts ergriffen bzw. verhängt werden können.

Britta Lüerßen
Leiterin Marktforschung & Entwicklung

Telefon:
030 59 00 38-21

lueerssen(at)musikindustrie.de

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