GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnung

Besonders verkaufsstarke und künstlerisch erfolgreiche Musikproduktionen werden in Deutschland mit GOLD/PLATIN (und seit Januar 2013 in der Rubrik für MUSIKPRODUKTE auch mit DIAMOND) ausgezeichnet. Die Auszeichnungen gelten für Künstler:innen, Komponist:innen, Songwriter und Musiker:innen. Um sie zu erhalten, müssen ihre Musikproduktionen in einer bestimmten Menge verkauft worden sein - dabei zählen alle Formate (CD, LP, DVD-Audio, SACD, Downloads, DVD-Video etc.). Bei Alben und Singles fließen außerdem Streamings in die Wertung mit ein.

 

Für die GOLD-, PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen präsentieren sich die Hologramme seit Januar 2022  im neuen Design:

  • GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen

    GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen dürfen nur für Veröffentlichungen von Musikprodukten mit einem Musikanteil von mindestens 50% in den Rubriken Alben und Singles vergeben werden. Die Musik muss dabei integrativer Bestandteil des Hauptproduktes sein und nicht reine Beigabe.

    Die Mindestmengen GOLD/PLATIN sind (für alle Alben-Produkte mit Erst-VÖ ab 30. Juni 2023 und für alle Single-Produkte):
     

    Album

     Gold:

    75.000

    Einheiten

    Single

     Gold:

    300.000

    Einheiten (dies entspricht 60.000.000 Premium-Streams)

    Album

     Platin:

    150.000

    Einheiten

    Single

     Platin:

    600.000

    Einheiten (dies entspricht 120.000.000 Premium-Streams)

     

    Für alle Alben-Produkte mit Erst-VÖ ab 1. Januar 2003 bis 29. Juni 2023:

    Album

     Gold:

    100.000

    Einheiten

    Album

     Platin:

    200.000

    Einheiten

     

    Für alle Alben-Produkte mit Erst-VÖ ab 25. September 1999 bis 31. Dezember 2002:

    Album

     Gold:

    150.000

    Einheiten

    Album

     Platin:

    300.000

    Einheiten

     

    Für alle Alben-Produkte mit Erst-VÖ bis 24. September 1999:

    Album

     Gold:

    250.000

    Einheiten

    Album

     Platin:

    500.000

    Einheiten

     

    DIAMOND

    Die DIAMOND-Auszeichnung kann nur an Musik-Produkte mit Erst-VÖ nach dem 1. Januar 2013 vergeben werden. Die Mindestmengen DIAMOND sind (für alle Alben-Produkte mit Erst-VÖ ab 30. Juni 2023 und für alle Single-Produkte):

     

    Alben:

    750.000

    Einheiten

    Singles*:

    1.500.000

    Einheiten (dies entspricht 300.000.000 Premium-Streams)

    *bis zum 29.06.2023 galt für Singles die erforderliche Mindestmenge von 1.000.000 Einheiten 

  • GOLD/PLATIN für MUSIC VIDEOS

    Die MUSIC-VIDEO-Auszeichnung wird nur an Musikprodukte mit einem Musikanteil von mindestens 50% vergeben. Die Richtlinien für die GOLD/PLATIN-Meldungen für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien MUSIKPRODUKTE, KIDS und COMEDY, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Auszeichnung von GOLD und PLATIN für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

    Die Mindestmengen sind:

     

    Gold25.000Einheiten
    Platin50.000Einheiten
  • GOLD/PLATIN für JAZZ

    Die Richtlinien für die JAZZ-Auszeichnung gelten für alle Single- und Longplay-Veröffentlichungen mit Jazz-Repertoire ab 1. Januar 1992. Eine JAZZ-Auszeichnung für Veröffentlichungen vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

     

    Die Mindestmengen sind:

     

    Gold10.000Einheiten
    Platin20.000Einheiten
  • GOLD/PLATIN für KIDS

    Die KIDS-Auszeicnnung wird an Produkte aus dem Genre „Kinderrepertoire“ vergeben. Richtlinie ist die Kennzeichnung im PHONONET-Artikelstamm unter den Programmarten 301 (Kinder Wort), 302 (Kinder Musik), 303 (Kinder Klassik) oder 403 (Kindervideo). Die Richtlinien für die GOLD-/PLATIN-Meldungen für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien MUSIKPRODUKTE, KIDS und COMEDY, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Auszeichnung von GOLD und PLATIN für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.


    Die Mindestmengen für die KIDS-Auszeichnung sind (frühere Veröffentlichungen siehe hier):

     

    Gold100.000Einheiten
    Platin200.000Einheiten

     

    Die Mindestmengen für die KIDS-VIDEO-Auszeichnung sind:

     

    Gold25.000Einheiten
    PLatin50.000Einheiten
  • GOLD/PLATIN für COMEDY

    Die COMEDY-Auszeichnung wird an Produkte aus dem Genre „Comedy“ vergeben, Richtlinie ist die Klassifikation eines Produktes als Comedyprodukt im PHONONET-Artikelstamm unter der Programmarten 124 (Comedy-Wort), 127 (Comedy Musik), 117 (Kabarett) und 651 (Humor, Satire, Kabarett, Comedy). Die Richtlinien für die GOLD-/PLATIN-Meldung für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien MUSIKPRODUKTE, KIDS und COMEDY, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Auszeichnung von GOLD und PLATIN für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

    Die Mindestmengen für die COMEDY-Auszeichnung Audio sind (frühere Veröffentlichungen siehe hier):

     

    Gold100.000Einheiten
    Platin200.000Einheiten

     

    Die Mindestmengen für die COMEDY-VIDEO- Auszeichnung sind:

     

    Gold25.000Einheiten
    Platin50.000Einheiten
  • GOLD/PLATIN für AUDIO BOOKS

    Die AUDIO-BOOKS-Auszeichnung wird an Produkte aus dem Genre „Hörbücher“ vergeben.


    Die Mindestmengen für die AUDIO-BOOKS-Auszeichnung Audio sind (frühere Veröffentlichungen siehe hier):
     

    Gold100.000Einheiten
    Platin200.000Einheiten

     

  • GOLD / PLATIN für CLASSICAL

    Diese Richtlinien gelten für alle Veröffentlichungen mit Klassik- und  Klassik-Crossover-Repertoire ab  1. Januar  2020. Für frühere GOLD/PLATIN-Auszeichnungen für Klassik- und  Klassik-Crossover-Repertoire gelten die Mindestmengen entsprechend den GOLD/PLATIN-Auszeichnungen für Musikprodukte.

    Gold

    30.000

    Einheiten

    Platin

    60.000

    Einheiten

  • GOLD-, PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen in der Blockchain

    Der Bundesverband Musikindustrie ermöglicht die Verleihung der offiziellen Gold-, Platin- und Diamond-Auszeichnungen auf der Blockchain. Musikunternehmen können ihre erfolgreichen Künstler:innen und Artist-Teams zusätzlich zur physischen auch mit einer digitalen NFT-Version der offiziellen BVMI-Gold-/Platin-/Diamond-Hologramme ehren. Für den Verband ist immer je ein Belegexemplar zu reservieren und über die E-Mail-Adresse award[at]musikindustrie.de dem Verband zuzusenden. Im Gegenzug verifiziert der BVMI die digitale Version nach Abgleich mit der Datenbank und erteilt die Freigabe. Fragen zur Umsetzung können ebenfalls über diese E-Mail-Adresse gestellt werden.

Weitere Informationen zur Zuordnung der Kategorien, den anzusetzenden Verleihungsgrenzen und den Additionsregeln finden Sie in den Richtlinien.

Sie Interessieren sich für Auszeichnungen aus der Vergangenheit? In unserer GOLD-/PLATIN-Datenbank finden Sie außerdem alle GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen seit 1975 - zum einfachen Stöbern oder für fundierte Recherchen.