KONTAKT

Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49.30.59 00 38-44

Auf Knopfdruck kreativ? Chancen und Herausforderungen von KI in der Kunst

BVMI-Vorstandsvorsitzender Florian Drücke kommentierte das Verhältnis zwischen KI und der Kreativwirtschaft beim

Hybriden Fachgespräch der Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion am 22. Juni

Für den 22. Juni hatte die Bundestagesfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum hybriden Fachgespräch „Auf Knopfdruck kreativ? Chancen und Herausforderungen von KI in der Kunst“ geladen. Auf einem von den beiden Bundestagsabgeordneten Awet Tesfaiesus und Erhard Grundl moderierten Panel diskutieren neben Dr. Florian Drücke, dem Vorstandsvorsitzenden des BVMI, Nora Al-Badri, Multidisziplinäre Künstlerin und Leiterin für AI+Art am ETH AI Center Zürich, Nina George, Schriftstellerin, Ehrenpräsidentin und Politische Beauftragte des European Writers’ Council (EWC), Matthias Hornschuh, Komponist und Sprecher der Kreativen in der Initiative Urheberrecht und Prof. Sarah Legner, Professorin für Immaterialgüterrecht (EBS Universität).

 

Florian Drücke unterstrich dabei, die Branche sei tief überzeugt davon, „dass der Mensch im Zentrum der Kreativität steht. Tief davon überzeugt, dass Menschen weiterhin die Basis von kreativen Inhalten und unserer Musikindustrie sind.“ Vor diesem Hintergrund unterstütze der BVMI die Human Artistry Campaign, das derzeit zentrale Papier in diesem Kontext. Eine entscheidende Frage sei: „Was ist noch Werkzeug und was ist schon eine schiere Aneignungsmaschine?“, so Florian Drücke.  

 

Er wies darauf hin, dass KI die zunehmende Gamification von Content aller Art beschleunige und dass das Spielerische sicherlich Möglichkeiten berge, hier müsse dem Markt die Möglichkeit gelassen werden, sich zu entwickeln. Er hob aber auch hervor: „Der erleichterte Zugang zu KI-Produktionsmitteln bedeutet allerdings auch eine vermehrte Produktion und Verbreitung von Inhalten, das Inflationäre der Inhalteproduktion, das wir bereits seit einiger Zeit erleben, muss dringend beachtet und mitgedacht werden. Das ist eine Herausforderung.“

 

Wichtige Stichworte seien Verantwortung und Haftung, hier zeige der AI Act bzw. die jüngsten Vorschläge des Europäischen Parlaments einen guten Weg: „Verantwortung, Record Keeping und Auskunftsrechte sind einige Stichworte. Der Mensch muss im Mittelpunkt bleiben. Ein Teil des wirtschaftlichen Erfolgs der Musikbranche – auch der Künstler:innen – ist die Möglichkeit, Rechte nicht nur zu haben, sondern diese auch durchsetzen zu können.“ In diesem Kontext habe seit der Jahrtausendwende viel erreicht. Das Urheberrecht sei jedoch allein in Zeiten von KI nicht die Lösung, man müsse künftig auch Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht und andere Rechtsgebiete mit einbeziehen. Auch die Text- and Data-Mining (TDM-)Schranke müsse genau betrachtet werden.

 

Drücke warnte am Beispiel von Pastiche und der Diskussion um die Schutzfähigkeit im Bereich des Samplings unter Verweis auf das 25 Jahre alte Verfahren „Metall auf Metall“ davor, „auf neue Vergütungsansprüche und marktfremde Lösungen zurückzufallen und dabei auch noch auf alte Logiken der Privatkopie zurückzugreifen.“ Denn auch die „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“ im Rahmen des UrhDAG, die die Branche bekanntlich vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen habe, zeigten, dass durch solche Ansätze nicht zwangsläufig mehr Klarheit im Lizenzgeschäft erreicht würde. Ein schneller Ausverkauf von Rechten schade am Ende den Künstler:innen und der Wirtschaft.