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Sigrid Herrenbrück
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Regelwerk des ECHO um externen Beirat erweitert

Das Regelwerk des Deutschen Musikpreises ECHO wird ab sofort um einen externen Beirat erweitert, der in Zweifelsfällen hinsichtlich der Nominierung bzw. Auszeichnung von Künstlern vom Vorstand des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) eingeschaltet werden kann. Als ein mit Außenstehenden besetztes unabhängiges Gremium hat der ECHO-Beirat die Aufgabe, unter Abwägung der künstlerischen Freiheit, die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen zu beurteilen und über eine mögliche Nominierung oder Zuerkennung von Preisen zu entscheiden. Im Zuge der aktuellen kritischen Befassung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit dem Song „Rache muss sein“ von Frei.Wild und vorausgehenden Kontroversen zu dieser Band, wurde der ECHO-Beirat aktuell – und damit vor dem offiziellen Nominierungsprozess – um eine Befassung mit deren aktuellem Album „Still“ gebeten.

Hintergrund der neuen Regularien und der Einführung des Beirats war die öffentliche Diskussion um die Nominierung dieser Band für den ECHO 2013. Im Zuge der Kontroverse, die schlussendlich zum Eingriff in die ECHO-Regularien und zur Streichung der Gruppe von der Nominierungsliste führte, wurde bereits 2013 angekündigt, das Regelwerk so zu überarbeiten, dass in vergleichbaren Zweifelsfällen nach klaren Regeln vorgegangen werden kann.

Prof. Dieter Gorny, Vorstandvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie:
„In der sehr emotionalen Debatte des vergangenen Jahres haben wir erlebt, dass die Grenzen zwischen gesellschaftlichen Normen und künstlerischer Freiheit fließend verlaufen und wir uns in einem Spannungsfeld bewegen, das für einen Musikpreis eine große Herausforderung und Verantwortung bedeutet. Aus diesem Grund haben wir in unserem Regelwerk nunmehr einen ECHO-Beirat verankert und damit eine außenstehende Instanz, die uns in Zweifelsfragen berät und mit dazu beitragen wird, dass kritische Diskussionen auf einer sachlichen Ebene geführt werden können.“