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Weiterer „Pay for Stream“-Anbieter geht vom Netz

Musikindustrie mit erneutem Erfolg gegen Streaming-Manipulationsdienst

Die Musikindustrie setzt ihr Engagement gegen Online-Manipulationsdienste fort. Wie der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) heute bekanntgaben, ist der deutsche Streaming-Manipulationsdienst SP-Onlinepromotion.com nach einer erfolgreichen Abmahnung vom Netz gegangen. Der Betreiber der Seite hat sich durch eine Unterlassungserklärung verpflichtet, seine Services nicht mehr anzubieten.

 

SP-Onlinepromotion.com war eine viel genutzte Website, die künstlich generierte Likes, Plays/Views, Kommentare und Abonnenten auf Spotify, SoundCloud und YouTube verkaufte und es ihren Kund:innen ermöglichte, die tatsächlichen Streaming-Abrufzahlen in rechtswidriger Art und Weise zu manipulieren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren.  

 

Frances Moore, CEO IFPI: „Streaming-Manipulation hat in der Musik keinen Platz. Sie ist Betrug und es darf nicht zugelassen werden, dass die Täter und Enabler solcher illegalen Aktivitäten Einnahmen von den Künstlerinnen und Künstlern abziehen, deren Musik von den Fans tatsächlich gehört wird und die legale Nutzung von Streaming-Diensten fördert.– Streaming-Manipulation ist ein Problem, gegen das die gesamte Musikindustrie weiterhin vorgeht. Wir verfolgen hier weitere Ziele, und dieser jüngste Erfolg in Deutschland zeigt ein weiteres Mal, dass wir dieses Problem weltweit engagiert angehen."

 

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Oberstes Gebot für den BVMI und seine Mitglieder ist ein ordnungsgemäß funktionierender Streaming-Markt, denn Verzerrung und Manipulation schaden den Künstler:innen ebenso wie ihren Partnern. Sie gefährden die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen und stellen die Glaubwürdigkeit der Charts in Frage. Wir gehen deshalb bekanntlich seit mehreren Jahren konsequent und erfolgreich auch gerichtlich gegen wettbewerbswidrige Beeinflussungen des Marktes vor und werden hier auch nicht lockerlassen.“

 

Dies ist das jüngste in einer Reihe von Verfahren, die die Branche weltweit gegen Manipulationsdienste führt. In Deutschland hatten BVMI und IFPI beispielsweise 2021 in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt erreicht, dass dem Betreiber der Streaming-Manipulation-Websites likeservice24.de und likeservice24.com die Erzeugung zusätzlicher Plays, Views, Likes und Abonnent:innen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen als Dienstleistung untersagt wurde. Vergleichbare Entscheidungen wurden von den Landgerichten Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln im August 2020 in vom BVMI und IFPI geführten Verfahren erwirkt. Die Betreiber von socialnow.de, von socialgeiz.de und likergeiz.de, von netlikes.de sowie von likesandmore.de mussten ihren Dienst einstellen. Im März 2020 hatten beide Verbände eine Unterlassungsverfügung gegen followerschmiede.de vor dem Landgericht Berlin erwirkt. Die Musikindustrie hat auch andernorts, u. a. in Brasilien, erfolgreich Maßnahmen ergriffen und arbeitet mit Regierungsbehörden und Schnittstellen in vielen Ländern zusammen, um den Betrieb solcher Dienste zu unterbinden.