Regelwerk zur Sicherstellung korrekter Chart-Ermittlung

§ 1 Zweck und Adressaten des Regelwerks

(1) Dieses Regelwerk soll Funktionsfähigkeit und Aussagekraft der Charts gewährleisten und
schützen. Zu diesem Zweck legt es fest, unter welchen Voraussetzungen ein Charts-
Ergebnis als nicht ausschließlich durch Marktentwicklungen beeinflusst zu bewerten ist. Es
regelt gleichzeitig, welche Maßnahmen und Sanktionen zur Gewährleistung der
Funktionsfähigkeit und Aussagekraft der Charts ergriffen bzw. verhängt werden können.

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