Voraussetzung für die Teilnahme am Panel der Offiziellen Deutschen Charts
Als Anbieter von Bild-/ Tonträgern und/oder Downloads oder Streamings kann man an der Ermittlung der Offiziellen Deutschen Charts teil nehmen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein (siehe Systembeschreibung):
- Es muss sich um direkte Verkäufe an Endverbraucher handeln (alternativ: der Kunde zahlt für den Zugang zur Musik, z.B. Streaming-Services). Bei Download-Verkäufen müssen die Käufer deutsche Postadressen haben.
- Der Shop-Betreiber muss Einzelhändler sein mit dem Geschäftszweck des Verkaufs an Endverbraucher.
- Das Bild/Tonträgerangebot muss permanent sein.
- Die Repertoirebreite muss repräsentativ sein, es muss ein repräsentatives Angebot an Neuheiten geführt werden.
- Es muss eine solch signifikante Menge an Verkäufen über einen solch angemessenen Zeitraum gemeldet werden, wie sie eine wirtschaftlich vertretbare Organisation der Charts erfordert. Das mit der Charts-Ermittlung beauftragte Marktforschungsinstitut setzt die entsprechenden Verkaufswerte fest und prüft ihre Einhaltung. Bei mehrmaligem Unterschreiten der Verkaufswerte kann ein Shop von der Charterhebung ausgeschlossen werden. Auf Antrag erfolgt eine Wiederaufnahme, sofern der Shop darlegt, dass er künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit Verkäufe über den festgesetzten Verkaufswerten erzielen wird.*
- Die Verkaufsmeldungen müssen kontrollierbar sein. Bei herkömmlichen Bild/Tonträger-verkäufen handelt es sich um elektronische Kassenmeldungen mit Bon-Nr., Datum und Uhrzeit. Bei Downloads müssen mit der Verkaufsmeldung incl. Datum und Uhrzeit zusätzlich verschlüsselt die E-Mail-Adresse und die Kontonummer des Bezahlverfahrens oder eine entsprechende Information mitgeliefert werden. Die Verschlüsselung stellt sicher, dass diese Daten nicht weiter benutzt werden können, außer um festzustellen, ob zwei dieser Daten identisch sind. Die Verkaufsmengen werden anschließend nur dem mit der Charts-Ermittlung beauftragten Marktforschungsinstitut übermittelt und dort absolut vertraulich behandelt. Weder der Auftraggeber noch die Labels oder sonstige Dritte erhalten Zugang zu diesen Daten.
*Für den Aufwand der Erst- bzw. Wiederaufnahmeprüfung erhebt das mit der Charts-Ermittlung beauftragte Marktforschungsinstitut eine technische Servicegebühr.
Für Genre-Charts (z.B. Klassik) sind auch Spezialgeschäfte bzw. Genre-Server qualifiziert, sofern sie das betreffende Genre statistisch repräsentativ abbilden. Artist- und Labelwebseiten können ungeachtet des unter 4. genannten Kriteriums auch zugelassen werden, wenn die restlichen Kriterien erfüllt sind.
Artist- und Labelwebseiten müssen darüber hinaus das Regelwerk zur Sicherung korrekter Chartermittlung als für sich verbindlich anerkennen. Außerdem müssen Artist- und Labelwebseiten ergänzende Informationen zur Prüfung einer möglichen Teilnahme bereithalten.
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Antrag auf Teilnahme am Panel der Offiziellen Deutschen Charts
Sollten Sie der Überzeugung sein, dass Ihr Shop diese Bedingungen im Sinne der Systembeschreibung erfüllt, freuen wir uns über Ihren Antrag auf Teilnahme am Chart-Panel.
Bitte laden Sie sich dazu das entsprechende Antragsformular herunter, füllen es aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Artist- und Labelwebseiten müssen das Regelwerk zur Sicherung korrekter Chartermittlung als für sich verbindlich anerkennen. Dazu laden Sie sich dieses Regelwerk bitte herunter und senden es mit einer entsprechenden Erklärung an uns zurück.
Anderen Antragstellern wird nahe gelegt, dieses Regelwerk ebenfalls als für sich verbindlich anzuerkennen. -
Anschluss eines Shops an das Panel der Offiziellen Deutschen Charts
Der von Ihnen eingereichte Antrag wird den Prüfungsbeauftragten zur Bewertung vorgelegt. Sollten die Prüfungsbeauftragten der Überzeugung sein, dass Ihr Shop die Bedingungen der Systembeschreibung erfüllt, werden Sie umgehend von uns benachrichtigt.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrages sollten Sie direkt mit dem Chartermittler in Kontakt treten, um Schnittstellen und weitere technische und organisatorische Details zu besprechen.