Systembeschreibung der Offiziellen Deutschen Charts
Zusammenfassung der Systembeschreibung
Die Systembeschreibung der offiziellen deutschen Charts beschreibt das System im Detail.
Kategorien der Offiziellen Deutschen Charts:
- Alben und Singles TOP 100 (wöchentlich)
- Compilation TOP 30 (Alben, wöchentlich)
- Jazz-Charts TOP 20 (Alben, monatlich)
- Klassik-Charts TOP 20 (Alben, monatlich)
- Schlager-Charts TOP 20 (Alben; monatlich)
- HipHop-Charts TOP 20 (Alben, wöchentlich)
- Dance-Charts TOP 20 (Singles, wöchentlich)
- Musikvideo-Charts TOP 20 (Alben, wöchentlich)
- Comedy-Charts TOP 10 (Alben, wöchentlich)
- Daily Trend-Charts TOP 100 (Alben und Singles, täglich)
- Midweek-Charts TOP 100 (Alben und Singles, wöchentlich)
- Download-Charts TOP 100 (Alben und Singles, wöchentlich)
- Streaming-Charts TOP 100 (wöchentlich)
Downloads
Systembeschreibung 5.4
Anmeldung Artikelstamm GfK Entertainment
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Datenermittlung
Die Datenermittlung erfolgt durch GfK Entertainment (im Folgenden: Chartermittler) im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. - seit 1997 vollständig auf elektronischer Basis. Via PHONONET werden Verkaufszahlen aus computergestützten Kassensystemen in über 2.800 Handelsgeschäften ermittelt.
Erfasst werden hierbei sämtliche Verkäufe an Endkonsumenten, die Artikelnummern, die Anzahl verkaufter Tonträger pro Kassenbon, Verkaufspreise, das Verkaufsdatum und die genaue Tageszeit des Kaufs. Die Kassensysteme der Geschäfte sind mit PHONONET verbunden. PHONONET ist als Tochtergesellschaft der Bundesverbandes Musikindustrie e. V. eine Dienstleistungsgesellschaft, die den Datenaustausch zwischen Tonträgerherstellern und dem Tonträgerhandel organisiert.
Von PHONONET werden die erfassten Verkaufszahlen an den Chartermittler weitergeleitet. Aus Gründen des Datenschutzes werden sämtliche Meldungen auf ihrem Weg über PHONONET verschlüsselt. Die Datenübertragung von Download-Verkäufen und Streamings läuft hingegen direkt von den Shops an den Chartermittler. Um auch hier größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden diese Meldungen ebenfalls verschlüsselt. Die Schlüssel sind nur den Shops, den Paymentanbietern und dem Chartermittler bekannt.
Für PHONONET-Kunden bezieht der Chartermittler die zur Erfassung notwendigen Produkt-Informationen aus dem PHONONET-Artikelstamm. Sofern eine Vertriebsfirma für einen möglichen Chart-Titel keinen PHONONET-Artikelstamm anlegt, muss eine (kostenpflichtige, jedoch ausdrücklich nicht prohibitive, sondern die administrativen Kosten des Chartermittlers abdeckende) vergleichbare Anmeldung von Artikelstamm-Informationen beim Chartermittler vorgenommen werden. Dazu hat der Chartermittler ein Artikelstammdaten-Blatt entwickelt, das hier abgerufen werden kann. Die individuelle Anmeldung solcher Titel muss rechtzeitig bis spätestens eine Woche vor Veröffentlichung unter top100.entertainment(at)gfk.com vorgenommen werden. -
Datenverarbeitung
Zu Beginn der Datenverarbeitung zur Ermittlung der Charts übernimmt das Computersystem des Chartermittlers die täglichen Verkaufsdaten (Verkaufsmengen, Verkaufspreise) der meldenden Händler. Die Verkaufsmenge wird pro Titel und Transaktion mit dem Verkaufspreis zum Verkaufswert multipliziert. Daraus werden die Wochenverkäufe addiert.
Zunächst werden die Verkaufswerte um nicht qualifizierte Verkäufe bereinigt und additionsfähige Verkaufswerte pro Titel gemäß den Additionsregeln zusammengezogen. Danach werden die Verkaufswerte zu den jeweiligen Händlergruppierungen addiert. Anschließend werden die Verkaufswerte titelweise über alle Händlergruppierungen addiert.
Die Verkaufswerte der Verkäufe einer Woche werden dann pro Titel zusammengezählt und es wird für alle Titel der Promille-Anteil am Gesamtergebnis berechnet. Dieser Promille-Anteil ist das Kriterium für die Rangfolge der Titel in den Verkaufscharts. -
Stichprobe
Gegenwärtig nehmen über 2.800 Tonträgerhändler an der Ermittlung der offiziellen deutschen Charts teil. Hierunter sind seit dem Jahr 2001 auch die maßgeblichen Online-Händler, seit September 2004 Download-Shops und ab Januar 2014 die Streaming-Services. Aus statistischen Gründen werden die eingehenden Daten gewichtet.
Jedes Geschäft wird einer Händlergruppe zugeordnet, die durch die Art und Struktur der ihr zugeordneten Händler charakterisiert wird. Damit die Charts repräsentativ sind, muss jede Woche bei jedem Händler eine bestimmte Sollzahl von Meldungen vorliegen. -
Qualifikation
Qualifiziert sind alle technischen Formate (DVD, SACD, CD, MC, LP, MD, Downloads, Streamings). Auch (Musik-)Videos qualifizieren sich für die Charts, solange ihr Musikinhalt 50% der Gesamtspielzeit ausmacht.
- Longplay-Charts: Longplay-Alben können sich entweder für die TOP-100-Longplay-Charts oder die TOP-30-Compilation-Charts qualifizieren. Die Compilation-Charts führen Alben mit Titeln von 3 und mehr Künstlern, es sei denn, das Album kann als Projekt charakterisiert werden. In diesem Fall zählt es für die Artist-Charts
- Single-Charts: Qualifiziert sind Maxi-Singles, die nicht mehr als fünf Tracks haben dürfen und 23 Minuten Spielzeit nicht überschreiten dürfen. Dabei werden Remixe bei der Ermittlung der Trackanzahl und der Spieldauer nicht berücksichtigt. Ebenfalls für die Single-Charts qualifizieren sich Download-Tracks und Download-Single-Bundles sowie Premium- und Free-Streamings.
- Repertoire-Charts: Eine Platzierung in den Klassik-, Jazz-, Schlager-, HipHop- und Dance-Charts ist völlig unabhängig von einer Platzierung in den TOP-100-Charts. Ein Titel kann sich also sowohl in den Top-100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenen Repertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PhonoNet. Die Ermittlung der Klassik-, Jazz-, Schlager-, HipHop- und Dance-Charts gleicht grundsätzlich der Ermittlung der TOP-100-Charts.
- Download-Charts: Wie die Repertoire-Charts sind auch die Download-Charts „Davon-Charts“ von den „regulären“ TOP-100-Charts, d.h. ein Produkt kann in beiden Charts auftauchen. Da „Downloads“ ein Format-Merkmal ist, können Downloads natürlich auch in den Repertoire-Charts für Schlager, Jazz und Klassik und prinzipiell auch in den Musikvideo-Charts platziert sein. Erfasst werden nur Commercial Downloads. Nicht einbezogen werden alle Formen von Streamings (Audio und Video), auch wenn dies entgeltlich erfolgt. „Wunsch-Compilations“ und ähnliche Angebote zählen nicht für die Download-Charts.
- Streaming-Charts: In die Streaming-Charts fließen sowohl die Premium- als auch die Free Streams (werbefinanzierte Streams der jeweiligen Plattformen) ein. Gewertet werden Streams ab einer Hördauer von mindestens 31 Sekunden. Die Streaming-Charts werden stückbasiert ermittelt, jeder gemeldete Stream zählt dabei gleich.
- Daily Trend-Charts: Die Daily Trend-Charts werden analog der Regeln der Top 100 Charts auf Tagesbasis ermittelt. Die Daily Trends werden auf täglicher Basis jeweils für den Vortag (außer Sonntag) ermittelt. Da die Streaming-Partner ihre Daten derzeit noch etwas zu spät für eine ordnungsgemäße Verarbeitung liefern, sind diese bis auf Weiteres nicht in den Daily Trend-Charts enthalten.
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Kontrolle
Der Chartermittler führt elektronische und manuelle Kontrollen durch, um die Richtigkeit der Charts sicherzustellen. Hierzu gehören:
- Bon-Kontrolle: Kriterien sind z.B. die Häufung von Verkäufen pro Titel und Tageszeit oder pro Titel auf einem Kassenbon. Ungewöhnlich erscheinende Meldungen werden überprüft und im Zweifel aus der Stichprobe genommen.
- Händler-Kontrolle: Jedes Handelsgeschäft wird durch eine Region und sein durchschnittliches Verkaufsvolumen charakterisiert. Übersteigen seine Meldungen das durchschnittliche Verkaufsvolumen vergleichbarer Geschäfte um ein vertretbares Maß, erfolgt eine Überprüfung und ggf. die Streichung aus der Stichprobe.
- Titel-Kontrolle: Der Chartermittler ermittelt die durchschnittlichen Verkäufe pro Titel bei allen Händlern und Download-Shops in jeder Händlergruppe. Meldungen, die über eine Toleranzgrenze hinaus vom Mittelwert abweichen, werden überprüft und ggf. gestrichen. Dabei durchlaufen die Meldungen mehrere Prüfprotokolle beim Chartermittler.
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Veröffentlichung
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. hat GfK Entertainment mit der Wahrnehumg der Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechte beauftragt. Eine Weiterleitung, Veröffentlichung und/oder sonstige Verwertung der oben stehenden Inhalte ist ausdrücklich nicht gestattet. Sofern Sie Interesse an einer eigenen Veröffentlichung/Verwertung haben, wenden Sie sich bitte an herrenbrueck(at)musikindustrie.de oder GfK Entertainment:
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